Golf-Glossar Golfspiel und Golfregeln
Straflose Erleichterung
Als Golfer bekommst Du eine straflose Erleichterung, wenn Du durch ungewöhnliche Platzverhältnisse behindert wirst. Dazu zählen nach Regel 16.1 Tierlöcher, Boden in Ausbesserung, zeitweiliges Wasser und unbewegliche Hemmnisse.
Was sind »ungewöhnliche Platzverhältnisse« oder ein unbewegliches Hemmnis?
Ein unbewegliches Hemmnis ist alles, was künstlich geschaffen wurde und gar nicht bzw. nur mit übermäßig großer Anstrengung entfernt werden kann. Typische Beispiele sind Bänke, Ballreiniger, Abschlagstafeln, Blitzschutzhütten, Mauern, Wege und Sprinkler.
- Gegenstände, die die Ausgrenze kennzeichnen (z.B. Mauern, Zäune, Pfähle und Geländer) sowie unbewegliche künstliche Gegenstände, die sich im Aus befinden.
- Außerdem können Platzregeln z.B. Wege als Bestandteil des Platzes erklären.
Neben unbeweglichen Hemmnissen gehören zu den ungewöhnlichen Platzverhältnissen zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung und Tierlöcher.

Beispiele: Unbewegliches Hemmnis und ungewöhnliche Platzverhältnisse
Wann kann von einer Behinderung gesprochen werden?
Eine Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis oder ungewöhnliche Platzverhältnisse ist dann gegeben, wenn der Ball darin oder darauf liegt, der Schwung oder der Stand behindert sind.

Infografik: Wann gibt es straflose Erleichterung?
Die Behinderung darf nicht künstlich konstruiert sein. Sollte die Behinderung zum Beispiel nur dann vorliegen, wenn in die Richtung eines dichten Waldes gespielt wird, kann keine straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Ein anderes Beispiel, in dem es keine straflose Erleichterung gibt: Der Ball liegt tief in einem Busch und der Stand wird durch ein Mauseloch behindert. Auch ohne das Mauseloch, wäre es nicht möglich, den Ball ohne (natürliche) Behinderung zu spielen. Daher findet die Regel der straflosen Erleichterung hier keine Anwendung.
Liegt Dein Ball in einer Penalty Area, gibt es keine straflose Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen – auch nicht, wenn er dort auf einer Brücke liegt. Dann spielst Du den Ball, wie er liegt, oder nimmst Erleichterung mit einem Strafschlag (Regel 17). Einzige Ausnahme: eine gefährliche Situation durch Tiere, etwa Schlangen oder Bienen (Regel 16.2).
Auf dem Grün ist auch dann eine Behinderung gegeben, wenn der Ball auf dem Grün liegt und sich das unbewegliche Hemmnis auf der Spiellinie befindet (z.B. der Deckel einer Sprinkleranlage).
Ist Dein Ball im Gelände eingebettet (»in den Boden gebohrt«), darfst Du ebenfalls straflose Erleichterung in Anspruch nehmen (Regel 16.3) – nicht aber, wenn er im Sand steckt.
Außerdem gibt es noch einen Fall, wo Du straflose Erleichterung in Anspruch nehmen musst, um zwei Strafschläge zu vermeiden: Und zwar, wenn Dein Ball auf einem falschen Grün liegt (also einem Grün, das nicht zu Deiner Spielbahn gehört).
Wie erfolgt die straflose Erleichterung?
Ausschlaggebend für die Durchführung der straflosen Erleichterung ist, wo diese angewendet wird.
Im Gelände suchst Du Dir den nächsten Punkt, an dem weder Balllage, Stand und Schwung behindert werden (nächster Punkt der vollständigen Erleichterung). Von diesem Punkt droppst Du den Ball im Erleichterungsbereich, der sich vom Bezugspunkt eine Schlägerlänge (nicht näher zum Loch) ausdehnt. Der Erleichterungsbereich muss im Gelände liegen.
Hier erfährst Du, wie Du einen Drop durchführst.
Im Bunker verfährst Du wie im Gelände. Nur darf der Ball beim Droppen nicht den Bunker verlassen. Du darfst – etwa wenn der ganze Bunker unter Wasser steht – auch außerhalb des Bunkers Erleichterung nehmen: zurück auf der Linie vom Loch durch die Stelle, an der der Ball lag. Dafür zählt ein Strafschlag (Regel 16.1c).
Auf dem Grün wird nicht gedroppt. Hier legst Du den Ball an den nächsten Punkt (nicht näher zum Loch), an dem Balllage, Stand, Schwung und Spiellinie nicht mehr behindert werden. Dieser Punkt kann auch außerhalb des Grüns liegen, dann aber nur im Gelände.

Durchführung: Straflose Erleichterung
