Golf-Glossar Golfspiel und Golfregeln
Provisorischer Ball
Es gibt kaum eine Golfregel, die so stark diskutiert wird wie der provisorische Ball. Die Auslegung über den Einsatz und der Gewichtung des zweiten Balles wird häufig falsch interpretiert.
Spielen des provisorischen Balles
Wenn ein Spieler befürchtet, dass er sein Spiel nur mit Strafe und Distanzverlust fortsetzen kann, darf er einen provisorischen Ball spielen [Regel 18.3]
Wenn ein Spieler im Zählspiel beim Spielen eines Lochs im Zweifel über die regelkonforme Spielweise ist, darf er das Loch straflos mit zwei Bällen (sog. »Regelball«) zu Ende spielen [Regel 20.2].
Der Einsatz eines zweiten Balles dient dabei einzig der Zeitersparnis beim Spielen.
Der provisorische Ball muss immer angekündigt werden.
Irritationen um die Regel
Diskussionsstoff gibt es oft bei der Auslegung der Regel. Zum einen wird die Ankündigung nicht gemacht oder bereits nach Ball Nummer eins gesucht, zum anderen gibt es auch Streit über die Auslegung des Wertes des zweiten Golfballs.
Der provisorische Ball gilt nach Golfregeln einzig der Beschleunigung des Spiels und nicht primär als Ersatz des ursprünglichen Balles. Wird der erste Ball gefunden und befindet sich nicht im Aus, so ist dieser weiter zu spielen. Der provisorische Ball muss aufgegeben (aufgenommen) werden, weil er nicht mehr im Spiel ist.
Seitens des Golfers kann nicht auf einen möglicherweise besser gespielten provisorischen Ball am Tee verwiesen werden. Ein offensichtlich genutzter Vorteil soll nicht entstehen.
Zum "Ball im Spiel"
Erst wenn sichergestellt ist, dass der erste Golfball beispielsweise im Aus ist, wird aus dem provisorischen Ball der "Ball im Spiel".
Übrigens: Wird vermutet, dass auch der provisorische Ball im Aus ist, kann ein weiterer provisorischer Ball gespielt werden. Dieser Golfball steht dann im selben Verhältnis wie der erste provisorische Ball zum eigentlichen Ball. Zur Verkürzung der Spielzeit ist es ratsam, nach Ankündigung besser einen weiteren Ball zu spielen als mit dem Suchen eine Spielverzögerung zu erwirken.

