Frage von Gast im 
 vom 25. November 2023

Beratung nach Hole in One

Frage an Torben:

Auf der Seite des GC Leipzig ist Folgendes zu lesen:

Extremes Beispiel: Der Spieler, der an einem Par 3
als erster abschlägt, spielt ein Hole-in-One. Bevor
sein Gegner abschlagen kann, erteilt der Spieler ihm
Belehrung (z. B. „Bei dem Gegenwind brauchst Du
mindestens ein Eisen mehr.“) Der Gegner braucht in
dem Fall nicht mehr abzuschlagen, denn aufgrund
der Äußerung des ersten Spielers ist das Loch geteilt,
da er nur einen Schlag zurücklag"

Ich halte das für falsch, da

1. Spieler B (im Zählspiel) ja auch noch die Chance auf
ein Ass oder ein Birdie hatte um wegen B’s Strafe zu
gewinnen.

2. Spieler A (im Lochspiel) die Grundstrafe für Beratung
erhält und damit das Loch verloren hat, bevor B abschlägt.

Wie siehst Du es?

Link:
https://www.gccleipzig.de/golfregeln#:~:text=Extremes%20Beispiel%3A%20Der,einen%20Schlag%20zur%C3%BCcklag

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6 Kommentare
Cordiali Saluti

Ich korrigiere meine Betrachtung, da es sich in
dem Beispiel offensichtlich um ein Lochspiel
handelt:

B liegt noch keinen Schlag zurück, er hat ja noch
gar keinen gemacht. Also kann er nicht "zurück-
liegen", demzufolge auch nicht teilen.

Ergo zählt nur mein Argument 2:

A hat durch die Grundstrafe für Beratung (früher:
Belehrung) - im Lochspiel = Lochverlust -, das
Loch verloren. B braucht nicht mehr abschlagen,
er hat das Loch gewonnen.

Torben Wissuwa

Da hier von Gegnern gesprochen wird, kann es sich nur um Lochsüpiel handeln und die Beratung ist erfolgt, während zumindest noch ein Spieler das Loch spielt (für Spieler A ist es mit dem Ass beendet). Das heißt, Spieler B gewinnt das Loch, da A sich die Grundstrafe (Lochverlust) zuzieht, B muss also nicht mehr schlagen, wohl aber auf die Strafe hinweisen und zum nächsten Abschlag gehen. Nicht so einfach gegen ein Hole in One zu gewinnen...

Schönes Spiel!

Torben - golf-rules.com