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Regel 16.1f Erleichterung bei Beeinträchtigung durch Spielverbotszone

· 6 Antworten · ✓ Vom Golf-Referee beantwortet

In Offizielle Golfregeln/Spieleredition muss lt.16.1f(2) straflose Erleichterung genommen werden, wenn Ball im Gelände liegt, eine Spielverbotszone aber den Stand beeinträchtigt. In Offizielle Golfregel steht aber, dass dies nur zulässig ist, wenn ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) vorhanden sind (16.1b,c oder d erlaubt sind).
Frage: Darf ich generell straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, wenn mein Ball im Gelände liegt, mein Stand aber in einer Spielverbotszone liegt oder müssen UVP in der Spielverbotszone nach Def. 16.1 vorliegen?

6 Antworten

  1. Torben WissuwaGolf-Referee

    Hallo,

    das erklärt sich aus der Spielverbotszone selbst: Diese muss entweder als ungewöhnliche Platzverhältnisse oder als Penalty Area gekennzeichnet sein. Ist es letzteres, muss Erleichterung nach R17 genommen werden, bei Ersterem nach R16. R16.1f (2) stell dabei klar, dass diese Erleichterung auch in Anspruch genommen werden muss, wenn nur der Stand betroffen ist. Alternativ kann nach R19 (Ball unspielbar) verfahren werden.

    Schönes Spiel!

    Torben - golf-rules.com

    1. MMichael

      Nachfrage: Mein GC hat eine Penalty Area als Spielverbotszone deklariert mit roten Pfählen und grüner Kappe. Liegt der Ball im Gelände und müsste der Spieler zum Spielen des Balls die Spielverbotszone betreten, handelt es sich lt. GC bei dem vorliegenden Fall um die Regel 16.1f(2), die zu einem Freedrop führt, wenn der Ball im Gelände liegt. Nach deiner Auffassung wäre dies ja so nicht möglich, es sei denn, die Spielverbotszone wird als ungewöhnliche Platzverhältnisse (z.B. blaue Pfähle mit grüner Kappe) gekennzeichnet. Könnte der Club dies auch dadurch heilen, dass er in diesem Fall mit einer Platzregel straflose Erleichterung zulässt?

    2. Torben WissuwaGolf-Referee

      Nein, denn rote Pfähle sind durch die Penalty Area schon belegt und eine solche Platzregel würde gegen eine Golfregel, in diesem Fall R17.1, die die Pfostenfarbe den Penalty Areas zuweist , verstoßen und wäre damit unwirksam. Hierzu sollte sich Eure Spielleitung einmal Musterplatzregel 8E-8 anschauen, wo die beiden Möglichkeiten eine Spielverbotszone einzurichten samt Platzregel beschrieben sind. Kern des Ganzen ist, dass die SpL entscheiden muss ob straflose Erleichterung davon oder nicht gewährt werden soll. Bei strafloser Erleichterung sollte MPR 8E-8.1 genommen werden, dann wäre Erleichterung analog zu R16.1 möglich, da dort die Spielverbotszone wie ungewöhnliche Platzverhältnisse behandelt wird. Die Pfosten dürfen dann eine beliebige Farbe außer rot, gelb oder weiß haben (die drei sind belegt). Der Grund dafür ist, dass es jedem Spieler sofort klar sein soll, was damit gemeint ist und rote Pfosten heißen eben, dass Erleichterung nur mit einem Strafschlag möglich ist.

    3. MMichael

      Hallo Torben, vielen Dank für deine Mühe und die klaren Worte Ich teile deine Auffassung auch wenn die analoge R17.1e(2) eine straffreie Erleichterung zulässt, wenn ein Ball in einer PA liegt und durch eine SVZ (egal ob UPV oder PA) den Raum bei Stand oder Schwung beeinträchtigt. Ich habe die Angelegenheit meinem GC vorgelegt. Der GC ist hat die Frage zwischenzeitlich mit dem DGV vorgelegt. Der DGV hat bestätigt, dass Feedrop nach 16.1f zulässig ist bei einer SVZ als PA mit roten Pfählen und grüner Kappe, wenn der Ball im Gelände liegt, der Spieler aber dies SVZ betreten muss, um den Ball zu spielen.

    4. DRDieter Roßmeier

      hallo Torben, der Ball liegt spielbar in einer PA, angrenzend in Schwungbahn an einer Spielverbotszone, mit Betretungsverbot, und beim Spielen des Balles aus der PA wird der Spieler im Stand behindert. Frage: Freedrop in der Pa? Gruß Dieter

    5. Torben WissuwaGolf-Referee

      Wenn der Ball in einer PA liegt gibt es keine straflose Erleichterung nach R16, also nein.

      Schönes Spiel - wir sehen uns auf dem Platz!

      Torben - golf-rules.com

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