Frage von Gast im 
 vom 17. April 2019

Regel 16.1f Erleichterung bei Beeinträchtigung durch Spielverbotszone

In Offizielle Golfregeln/Spieleredition muss lt.16.1f(2) straflose Erleichterung genommen werden, wenn Ball im Gelände liegt, eine Spielverbotszone aber den Stand beeinträchtigt. In Offizielle Golfregel steht aber, dass dies nur zulässig ist, wenn ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) vorhanden sind (16.1b,c oder d erlaubt sind).
Frage: Darf ich generell straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, wenn mein Ball im Gelände liegt, mein Stand aber in einer Spielverbotszone liegt oder müssen UVP in der Spielverbotszone nach Def. 16.1 vorliegen?

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6 Kommentare
Torben Wissuwa

Hallo,

das erklärt sich aus der Spielverbotszone selbst: Diese muss entweder als ungewöhnliche Platzverhältnisse oder als Penalty Area gekennzeichnet sein. Ist es letzteres, muss Erleichterung nach R17 genommen werden, bei Ersterem nach R16. R16.1f (2) stell dabei klar, dass diese Erleichterung auch in Anspruch genommen werden muss, wenn nur der Stand betroffen ist. Alternativ kann nach R19 (Ball unspielbar) verfahren werden.

Schönes Spiel!

Torben - golf-rules.com