"Eine „Gefährdung durch Tiere“ besteht, wenn ein gefährliches Tier
(wie Giftschlange, stechende Biene, Alligator, Feuerameisen oder
Bär) in der Nähe eines Balls den Spieler ernsthaft verletzen könnte,
wenn er den Ball spielen müsste, wie er liegt."
Also (lt. 16.2 a) in Sizilien nicht mehr Golfspielen !!!
www.derstandard.at/story/3000000186427/
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Zum Glück regelt 16.2 kein Golfspielverbot, sondern ermöglicht die straflose Erleichterung. 🙂