Dann holt man das Handy aus seiner Hosentasche und liest sich die Regel 16.2a durch ! 16.2a Wann Erleichterung erlaubt ist: Eine „Gefährdung durch Tiere“ besteht, wenn ein gefährliches Tier (wie Giftschlange, stechende Biene, Alligator, Feuerameisen oder Bär) in der Nähe eines Balls den Spieler ernsthaft verletzen könnte, wenn er den Ball spielen müsste, wie er liegt. Ein Spieler darf bei Gefährdung durch Tiere straflos Erleichterung nach Regel 16.2b in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo sein Ball auf dem Platz liegt. Da der weltweite Tierschutz-Gedanke noch immer nicht bis nach St. Adrews durchgekommen ist, sind alle Tiere gefährlich oder geschützt. (Ameisen sind bei uns seit 200 Jahren geschützt).… Weiterlesen »
Last edited 2 Jahre zuvor by Cordiali Saluti
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Dann holt man das Handy aus seiner Hosentasche und liest sich die Regel 16.2a durch ! 16.2a Wann Erleichterung erlaubt ist: Eine „Gefährdung durch Tiere“ besteht, wenn ein gefährliches Tier (wie Giftschlange, stechende Biene, Alligator, Feuerameisen oder Bär) in der Nähe eines Balls den Spieler ernsthaft verletzen könnte, wenn er den Ball spielen müsste, wie er liegt. Ein Spieler darf bei Gefährdung durch Tiere straflos Erleichterung nach Regel 16.2b in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo sein Ball auf dem Platz liegt. Da der weltweite Tierschutz-Gedanke noch immer nicht bis nach St. Adrews durchgekommen ist, sind alle Tiere gefährlich oder geschützt. (Ameisen sind bei uns seit 200 Jahren geschützt).… Weiterlesen »