Bekanntlich sind Biotope mit den entsprechenden Pfosten Rot Grün gekennzeichnet und gelten als Spielverbotszone. In meinem Fall wurde das Biotop nur mit sehr wenigen Pfosten gekennzeichnet, entlang der natürlichen Böschung bzw. Uferkannte. An einer Stelle fehlte ein Pfosten unglücklicherweise so, dass wenn man die direkte Linie von den vorhandenen Pfosten bildete, ein ca. 4m2 grosser Bereich Rasen (2. Schnitt) bis zur natürlichen Böschung bzw. Ufer bildete. In diesem Bereich lag mein Ball. Mein Stand konnte ich vollständig in diesem Bereich einnehmen, der Ball wäre problemlos spielbar gewesen. Es war ganz offensichtlich, dass ein Pfosten fehlte und so ein recht grosser Bereich „Biotop zuteilig“ wurde. So sah es auf jeden Fall mein Marker. Für ihn war der Fall klar: Biotop ergo Spielverbotszone. Ich vertrat die Ansicht, dass die natürliche Böschung - in diesem Fall die Uferkannte - die Grenze zum Biotop bildete und dass unsachgemäss gesetzte Pfähle zweitrangig sind. Wie ich auch aus dem Regelbuch entnehme: Nicht nur die Pfähle sind massgebend, sondern die Bodenbeschaffenheit kann es auch deutlich machen, dass ein Bereich zur einer "Penalty Area mit Spielverbotszone" gehört.
Fazit: Die Spielleitung gab dem Marker recht. Linie zwischen den Pfählen sei massgebend ...
Was gilt jetzt?
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Es gibt zwar die Regel 1.3b (2) dort Punkt 3, die dem
Spieler eine gewisse Eigenentscheidung einräumt, aber
diese Regel ist dermaßen "wachsweich" formuliert, daß
ich der Spielleitung zustimmen würde.
Das ist zwar sicher eine Nachlässigkeit bei der Kenn-
zeichnung des Platzes (oder eine Unachtsamkeit der
Greenkeeper), aber dagegen regeltechnisch vorzugehen,
halte ich für äußerst unproduktiv.
Verlinke doch mal die Stelle im Buch, die Du zitierst.