Das Skin Game, auch kurz Skins genannt, ist eine Spielvariante, die vor allem auf Privatrunden zum Einsatz kommt. Beim Skin Game wetten Golfer um Geld. Neben zusätzlichen Spaß auf der Runde führt es dazu, bei der Partie in der Freizeit einen Wettbewerbscharakter zu erzeugen. Skins werden als Lochspiel ausgetragen und benötigen mindestens zwei Mitspieler.
Beim Skins Game spielen die Teilnehmer in einem Flight um einen vorher ausgehandelten Geldbetrag, beispielsweise um einen Euro pro Loch. Der Spieler mit dem besten Ergebnis an einem Loch erhält das Geld von den anderen Spielern. Gibt es nicht genau ein bestes Ergebnis, wandert das Geld in den Jackpot. Alternativ ist es möglich, mit dem Skins Game die Bezahler von Getränkerunden nach der Runde zu bestimmen.
Ein Beispiel für das Skins Game: Drei Spieler spielen eine Runde. Zwei spielen ein Par, der dritte Spieler einen Bogey. Kein Spieler gewinnt an diesem Loch. Am zweiten Loch spielen die ersten beiden Golfer wieder ein Par, der dritte Spieler gewinnt mit einem Birdie. Er erhält nun von den beiden Anderen je zwei Euro. Auf der dritten Bahn geht das Skins Game wieder von vorne los.
Top! Gerade erst mal drei Tage „am Ball“ und schon so viele nützliche Seiten im Web gefunden. Deine habe ich heute entdeckt und ist in meinen Top 5. Danke Christophe.
Danke, freut mich!
Gut erklärt, danke!
Kurze Lernfrage noch: Fallen Skins Mathes in Deutschland nicht (vllt) unter Glücksspiel und sind/wären somit nicht gestattet? = Gibt es in Deutschland öffentliche Skin Games?
Danke!
Siehe "§ 284 StGB - Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels": (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und… Weiterlesen »